- einengen
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ein|en|gen ['ai̮n|ɛŋən], engte ein, eingeengt <tr.; hat:in der Bewegungsfreiheit, Entfaltung einschränken, behindern:er fühlte sich durch diese Vorschrift eingeengt; den Spielraum für Beschlüsse einengen.Syn.: ↑ beeinträchtigen, ↑ begrenzen, ↑ beschneiden (geh.), ↑ beschränken, ↑ hemmen, ↑ schmälern, ↑ vermindern, ↑ verringern.* * *
ein||en|gen 〈V. tr.; hat〉1. engmachen, enger machen2. 〈fig.〉2.1 etwas \einengen begrenzen, beschränken, einschränken2.2 jmdn. \einengen in seiner Freiheit einschränken3. 〈Chem.〉 die Konzentration einer Lösung erhöhen, indem man das Lösungsmittel durch Verdunsten od. Abdampfen entfernt● einen Begriff noch mehr \einengen 〈fig.〉; seine Freundin engt ihn zu sehr ein 〈fig.〉* * *
Ein|en|gen; Syn.: Konzentrieren: die durch ↑ Abdampfen des Lsgm. bewerkstelligte Anreicherung gelöster Stoffe in Lösungen; vgl. Eindicken. – Ggs.: Verdünnen.* * *
ein|en|gen <sw. V.; hat:a) in seiner Bewegungsfreiheit beschränken:die neue Jacke engte ihn etwas ein;sich eingeengt fühlen;b) nicht genug Raum lassen; einschränken:jmds. Blick[feld] e.;diese Maßnahmen engen unsere Rechte ein;einen Begriff e.* * *
Ein|engen,Chemie: Bezeichnung für das Erhöhen der Konzentration einer gelösten Substanz durch teilweises Verdampfen des Lösungsmittels.* * *
ein|en|gen <sw. V.; hat: a) in seiner Bewegungsfreiheit beschränken: die neue Jacke engte ihn etwas ein; sich eingeengt fühlen; b) nicht genug Raum lassen, einschränken: jmds. Blick[feld] e.; ... Bestimmungen, die den Aktionsradius der Sûreté wie mit Mauer und Kette einengten (Maass, Gouffé 339); diese Maßnahmen engen unsere Rechte ein; einen Begriff e.
Universal-Lexikon. 2012.